Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logic Way GmbH


Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen unserem gesamten Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Grunde, sofern im Einzelfall keine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart oder ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich widersprochen worden ist. Soweit der Vertragspartner ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommen diese nur dann zur Anwendung, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist.
  2. Mündliche Nebenabreden jedweder Form werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien wirksam.
  3. Wir sind an das dem Besteller gegebene Angebot zwei Wochen gebunden.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Fracht und Verpackung.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese sind dem Vertragspartner auf Verlangen nachzuweisen.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus den Auftragsbedingungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  6. Sind Ratenzahlungen vereinbart, wird der gesamte Restbetrag auf einmal fällig, wenn der Besteller mit einer Rate in Verzug gerät.

Lieferung

  1. Soweit kein Lieferzeitpunkt vereinbart worden ist, kündigen wir die Lieferung dem Besteller schnellstmöglich an. Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, auch in Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Streik, in Lieferverzug, so ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  2. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
  4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus fernmündlich mitgeteilten Angaben ergeben.
  5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
  6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe an den Transporteur.
  7. Verpackungen nach der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen Paletten. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
  8. Rücknahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung bei freier Anlieferung und nur von mangelfreier Ware möglich. Rücknahmen, die binnen vier Wochen nach Lieferung wieder rückgeliefert worden sind, werden vorbehaltlich des Satzes 1 mit 75% des Warenwertes vergütet. Erfolgt die Rücklieferung später, werden nicht mehr als 50% des Warenwertes vergütet.

Gewährleistung

  1. Wir verpflichten uns bei Mängeln an Kauf- und Mietgegenständen innerhalb einer ½jährigen Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlenden Teile. Soweit eine Versendung des Gegenstandes (zum Herstellerwerk etc.) erforderlich wird, trägt der Besteller Transportkosten und -gefahr.
  2. Mängel an sonstigen Leistungen - bei Softwareleistungen, insbesondere programmtechnische Mängel - werden kostenlos nachgebessert, wenn sie binnen drei Monaten nach Abnahme schriftlich bei uns gerügt werden.
  3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Der Besteller verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen bei der Abnahme sorgfältig zu prüfen und uns binnen 14 Tagen Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach dem Auftreten gemacht werden. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung, auch in Ansehung des Mangels, als genehmigt.
  5. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile. Jegliche Veränderung des Liefergegenstandes einschließlich z.B. der Seriennummern oder die Verwendung von Ersatzteilen, die den Spezifikationen der Originalteile nicht entsprechen, bringen die Gewährleistungspflicht zum Erlöschen.
  6. Bei Eingriffen Dritter in Liefergegenstand oder -leistung ohne unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
  7. Die im Produkt, Material und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften dem Besteller grundsätzlich nicht zusichern. Im übrigen sind unsere Mitarbeiter nur zu schriftlichen Eigenschaftszusicherungen bevollmächtigt.
  8. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang und beträgt auch für Mängelfolgeschäden, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, 2 Jahre.

Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Softwareleistungen, Kostenvoranschlägen, Konzeptionsmanuskripten, Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc. verbleiben bei uns.
  2. Der Besteller verpflichtet sich, gelieferte Software weder zu kopieren, zu veräußern, noch an Dritte weiterzugeben.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller tritt uns seine Forderungen gegen seinen Abnehmer zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist er berechtigt, die Forderung für uns einzuziehen. Wir behalten uns vor, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, die hierzu notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen.

Rücktritt und Entschädigung

  1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
  2. Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor, wenn der Besteller mit vereinbarten Anzahlungen, Teilzahlungen sowie Sicherheitsleistungen in Verzug gekommen ist.
  3. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

Sonstiges

  1. Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort an unserem Geschäftssitz. Es gilt in jedem Falle das deutsche Recht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
  3. Die Daten des Bestellers dürfen für eigene Zwecke in gesetzlich zulässiger Weise gespeichert und verwertet werden.
  4. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils neuesten, dem Besteller zur Kenntnis gegebenen, Fassung.