Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logic Way GmbH:
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen liegen unserem gesamten Handeln im
geschäftlichen Verkehr zu Grunde sofern im Einzelfall keine
anderslautende Regelung schriftlich vereinbart oder ihrer Geltung
ausdrücklich und schriftlich widersprochen worden ist. Soweit
der Vertragspartner ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet, kommen diese nur dann zur Anwendung, wenn dies bei
Vertragsabschluß vereinbart worden ist.
Mündliche
Nebenabreden jedweder Form werden erst mit ihrer schriftlichen
Bestätigung durch beide Vertragsparteien wirksam.
Wir sind an das, dem
Besteller gegebene Angebot zwei Wochen gebunden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die
Preise verstehen sich ab Werk ohne Fracht und Verpackung.
Wir
behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern,
wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder
Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen
oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese sind dem
Vertragspartner auf Verlangen nachzuweisen.
Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug
von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Sofern
sich aus den Auftragsbedingungen nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Der
Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Aufrechnungsansprüche
stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller
kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Sind
Ratenzahlungen vereinbart, wird der gesamte Restbetrag auf einmal
fällig, wenn der Besteller mit einer Rate in Verzug gerät.
3. Lieferung
Soweit
kein Lieferzeitpunkt vereinbart worden ist, kündigen wir die
Lieferung dem Besteller schnellstmöglich an. Geraten wir aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, auch in Fällen
höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Streik, in
Lieferverzug, so ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug,
so ist unsere Schadensersatzhaftung auf die Fälle grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Teillieferungen
sind zulässig.
Setzt
uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In Fällen der leichten Fahrlässigkeit
ist die Haftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus
fernmündlich mitgeteilten Angaben ergeben.
Kommt
der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung "ab Werk" vereinbart. Der Gefahrübergang
erfolgt mit Übergabe an den Transporteur.
Verpackungen
nach der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen;
ausgenommen Paletten. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine
Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
Rücknahmen
sind nur nach vorheriger Vereinbarung bei freier Anlieferung und nur
von mangelfreier Ware möglich. Rücknahmen, die binnen vier
Wochen nach Lieferung wieder rückgeliefert worden sind, werden
vorbehaltlich des Satzes 1 mit 75% des Warenwertes vergütet.
Erfolgt die Rücklieferung später, werden nicht mehr als
50% des Warenwertes vergütet.
4. Gewährleistung
Wir
verpflichten uns bei Mängeln an Kauf- und Mietgegenständen
innerhalb einer ½jährigen Gewährleistungsfrist nach
unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der
fehlenden Teile. Soweit eine Versendung des Gegenstandes (zum
Herstellerwerk etc.) erforderlich wird, trägt der Besteller
Transportkosten und -gefahr.
Mängel
an sonstigen Leistungen - bei Softwareleistungen, insbesondere
programmtechnische Mängel - werden kostenlos nachgebessert,
wenn sie binnen drei Monaten nach Abnahme schriftlich bei uns gerügt
werden.
Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Besteller Herabsetzung
des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
Der
Besteller verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und
sonstige Leistungen bei der Abnahme sorgfältig zu prüfen
und uns binnen 14 Tagen Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel
zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muß die Anzeige
unverzüglich nach dem Auftreten gemacht werden. Unterläßt
der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung, auch in Ansehung
des Mangels, als genehmigt.
Die
Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
Jegliche Veränderung des Liefergegenstandes einschließlich
z.B. der Seriennummern oder die Verwendung von Ersatzteilen, die den
Spezifikationen der Originalteile nicht entsprechen, bringen die
Gewährleistungspflicht zum Erlöschen.
Bei
Eingriffen Dritter in Liefergegenstand oder -leistung ohne unsere
Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Die
im Produkt, Material und Angebotstext enthaltenen technischen Daten
und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben
der Hersteller. Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften
dem Besteller grundsätzlich nicht zusichern. Im übrigen
sind unsere Mitarbeiter nur zu schriftlichen
Eigenschaftszusicherungen bevollmächtigt.
Die
Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang und beträgt
auch für Mängelfolgeschäden, soweit dem nicht
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, 2 Jahre.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle
urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an
Softwareleistungen, Kostenvoranschlägen,
Konzeptionsmanuskripten, Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc.
verbleiben bei uns.
Der
Besteller verpflichtet sich, gelieferte Software weder zu kopieren,
zu veräußern, noch an Dritte weiterzugeben.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.
Der
Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern.
Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kommt er
dieser Pflicht nicht nach, haftet er für den uns entstandenen
Ausfall.
Der
Besteller tritt uns seine Forderungen gegen seinen Abnehmer zur
Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab. Im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist er
berechtigt, die Forderung für uns einzuziehen. Wir behalten uns
vor, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die Forderung selbst
einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, die hierzu notwendigen
Angaben zur Verfügung zu stellen.
7. Rücktritt und Entschädigung
Wir
können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder
gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses
mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
Wir
behalten uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor, wenn der
Besteller mit vereinbarten Anzahlungen, Teilzahlungen sowie
Sicherheitsleistungen in Verzug gekommen ist.
Wenn
wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus
Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten
hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den
entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des
Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich
in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das
Recht vor, diesen geltend zu machen.
8. Sonstiges
Sofern
dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist
der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort an unserem
Geschäftssitz. Es gilt in jedem Falle das deutsche Recht.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die
Daten des Bestellers dürfen für eigene Zwecke in
gesetzlich zulässiger Weise gespeichert und verwertet werden.
Es
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils
neuesten, dem Besteller zur Kenntnis gegebenen, Fassung.
Stand: April 2000
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